Hausordnung

Hausordnung der Volksschule Pöttsching

In Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung im Schulunterrichtsgesetz § 43 bis § 50
gilt auf dem gesamten Areal der Volksschule Pöttsching folgende Hausordnung.

Ziel der Ausbildung an unserer Volksschule ist es, neben reiner Wissensvermittlung, unsere
SchülerInnnen zu selbstbestimmten Persönlichkeiten heranzubilden und sie durch
Erziehung in der Gemeinschaft zu verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft
auszubilden.

Niemals liegt die Verantwortung für eine „gute Schule“ bei einem Schulpartner allein.

Um dieses Ziel zu erreichen, und um Unterricht und Aufenthalt in unserer Schule für alle so
angenehm wie möglich zu gestalten, vereinbaren wir einige Regeln:

Für uns alle gilt:

  • Wir sind rücksichtsvoll, höflich, grüßen und verwenden einen angemessenen Umgangston.

  • Auf Pünktlichkeit legen wir großen Wert.

  • Ein verantwortungsbewusster ökologischer Umgang mit unserer Umwelt ist
    selbstverständlich, dazu gehört auch die Mülltrennung.

  • Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulareal.

Wir SchülerInnen

  • verhalten uns rücksichtsvoll und helfen, wo wir können.

  • kommen pünktlich in die Schule und können im Regelfall ohne Begleitung in die
    Klasse gehen.

  • gehen im gesamten Schulhaus und vor allem auf den Treppen langsam, um Unfälle zu
    vermeiden.

  • halten uns an die mit unserer LehrerIn erarbeiteten Klassenregeln.

  • befolgen die Anweisungen der LehrerInnen, NachmittagsbetreuerInnen und
    Aufsichtspersonen.

  • nehmen alles für den Unterricht Notwendige mit.

  • nehmen keine Wertgegenstände mit.

  • sorgen dafür, dass Handys und andere elektronische Geräte ausgeschaltet in der
    Schultasche sind.

  • tragen in der Schule Hausschuhe.

  • gehen mit Unterrichtsmaterialien sowie Schuleinrichtung besonders sorgsam um.

  • verhalten uns im Schulgarten und auf den Geräten vorbildhaft.

  • legen Geräte für die „bewegte Pause“ wieder ordentlich zurück.

  • verlassen die Klasse und das Schulhaus nur mit Erlaubnis der LehrerIn oder
    ErzieherIn.

  • stellen unsere Scooter, Fahrräder oder andere Fahrzeuge auf die dafür vorgesehenen
    Plätze. Für abgestellte Fahrzeuge übernehmen Schule und Schulerhalter keine
    Haftung.

Bei Missachtung der Regeln ist mit Konsequenzen zu rechnen.

  • Die LehrerIn sucht das Gespräch mit den Betroffenen.

  • Die Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule eingeladen.

  • Verunreinigungen müssen selbst beseitigt werden, wenn dies zumutbar ist.

  • Bei Verwendung von Handys oder anderen elektronischen Geräten werden diese von
    der LehrerIn, NachmittagsbetreuerIn oder DirektorIn in Verwahrung genommen und
    nach Ende des Unterrichts zurückgegeben.

  • Die SchülerIn kann von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn durch ihr/sein
    Verhalten die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet wird.

Wir Eltern und Erziehungsberechtigte:

  • kooperieren mit der Schule zum Wohle unserer Kinder und unterstützen die
    LehrerInnen, NachmittagsbetreuerInnen in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit.
    Dazu pflegen wir den Kontakt mit der Schule (Mitteilungsheft, Sprechstunden,
    Elternabende,…)

  • melden jede Änderung der Wohnadresse sowie sonstige Veränderungen die den
    Schüler/die Schülerin betreffen.

  • sorgen dafür, dass die Kinder regelmäßig und pünktlich in die Schule kommen. Bei
    Verhinderung teilen wir dies bis 7.45 Uhr persönlich oder telefonisch mit.

  • melden das Auftreten von Infektionskrankheiten und Kopfläusen bei unseren Kindern
    unverzüglich in der Schule.

  • geben den Kindern die erforderlichen Unterrichtsmittel und einzuzahlende
    Geldbeträge rechtzeitig mit.

  • sorgen dafür, dass Wertgegenstände zu Hause bleiben.

  • übernehmen die Haftung, wenn unser Kind Schuleigentum oder das Eigentum
    anderer vorsätzlich beschädigt.

  • sind für unsere Kinder verantwortlich, wenn sie die Freizeitgruppe verlassen und an
    einem außerschulischen Angebot teilnehmen. Der Schulweg unserer Kinder liegt in
    unserem Verantwortungsbereich.

  • sorgen dafür, dass unsere Kinder keine Gegenstände mit in die Schule nehmen, die
    die psychische und physische Gesundheit gefährden können.

Wir LehrerInnen und NachmittagsbetreuerInnen:

  • fördern die uns anvertrauten Kinder bestmöglich und führen sie nach Möglichkeit zu
    den ihren jeweiligen entsprechenden besten Leistungen

  • informieren Erziehungsberechtigte und SchülerInnen über Lernfortschritte und
    bringen Kritik konstruktiv ein.

  • leiten die SchülerInnen zu Selbständigkeit an, und unterstützen sie aber dort, wo sie
    Hilfe brauchen.

  • vermitteln den Kindern soziale Kompetenzen für ein Miteinander in der
    Gemeinschaft.

  • pflegen einen persönlichen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten bei Elternsprechtagen bzw. bei
    vereinbarten Gesprächsterminen.

  • sind verantwortlich für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.

Organisatorisches:

Wir sind eine Schule mit Nachmittagsbetreuung. Die Kinder werden täglich von 7.30
bis längstens 17 Uhr (je nach Anmeldung) betreut. Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr.

Die Garderobe ist ab ca. 7.30 Uhr geöffnet. Die Kinder werden in den Klassen ab 7.30
Uhr von den LehrerInnen beaufsichtigt.

Kinder, die während der Nachmittagsbetreuung ein externes Angebot im
Schulgebäude in Anspruch nehmen, melden sich bei der LehrerIn bzw. bei der
BetreuerIn für diese Zeit ab. Die Schule und der Schulerhalter übernehmen für diese
Zeit keine Verantwortung.

Bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen kann die
Beaufsichtigung der SchülerInnen auch durch andere Personen als LehrerInnen oder
NachmittagsbetreuerInnen erfolgen.

Die Hausordnung wurde in der Sitzung des Schulforums am 12.10 21015 beschlossen.